Title: Website-Texte in Leichter Sprache verfassen
Author: RegioHelden
Published: 16. Februar 2023
Last modified: 19. März 2025

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# Website-Texte in Leichter Sprache verfassen

 Veröffentlicht am 16. Februar 202319. März 2025

Leichte Sprache? Leichter gesagt, als getan! Doch für die Barrierefreiheit im Allgemeinen
und Websites im Speziellen ist sie ein Muss. Zwar noch nicht für alle (aktuell nur
für öffentliche Stellen) und auch noch nicht sofort (erst ab 2025 für private Wirtschaftsakteure),
doch das Thema ist auf dem Vormarsch. Wir erklären die Regeln, die Leichter Sprache
zugrunde liegen, und zeigen Ihnen, wie Website-Texte schon jetzt für alle verständlich
werden.

## Inhaltsverzeichnis

 1.  [Das Wichtigste in Kürze](https://www.stroeer-direkt.de/blog/2023/content-management-gar-nicht-so-leicht-texte-in-leichter-sprache-verfassen/?output_format=md#wichtig)
 2.  [Was ist eine barrierefreie Website?](https://www.stroeer-direkt.de/blog/2023/content-management-gar-nicht-so-leicht-texte-in-leichter-sprache-verfassen/?output_format=md#barriere)
 3.  [Was ist Leichte Sprache?](https://www.stroeer-direkt.de/blog/2023/content-management-gar-nicht-so-leicht-texte-in-leichter-sprache-verfassen/?output_format=md#was)
 4.  [Wo liegt der Unterschied zu Einfacher Sprache?](https://www.stroeer-direkt.de/blog/2023/content-management-gar-nicht-so-leicht-texte-in-leichter-sprache-verfassen/?output_format=md#einfach)
 5.  [Ist Leichte Sprache auf Websites ein Muss?](https://www.stroeer-direkt.de/blog/2023/content-management-gar-nicht-so-leicht-texte-in-leichter-sprache-verfassen/?output_format=md#muss)
 6.  [Welche Regeln gelten für Leichte Sprache?](https://www.stroeer-direkt.de/blog/2023/content-management-gar-nicht-so-leicht-texte-in-leichter-sprache-verfassen/?output_format=md#ls)
 7.  [Welche Regeln gelten für barrierefreie Websites?](https://www.stroeer-direkt.de/blog/2023/content-management-gar-nicht-so-leicht-texte-in-leichter-sprache-verfassen/?output_format=md#web)
 8.  [Website in Leichte Sprache übersetzen](https://www.stroeer-direkt.de/blog/2023/content-management-gar-nicht-so-leicht-texte-in-leichter-sprache-verfassen/?output_format=md#uebersetzen)
 9.  [Firmenwebsite professionell erstellen lassen](https://www.stroeer-direkt.de/blog/2023/content-management-gar-nicht-so-leicht-texte-in-leichter-sprache-verfassen/?output_format=md#erstellen)

## Das Wichtigste in Kürze

 1. Leichte Sprache ist ein wichtiger Bestandteil von barrierefreien Websites.
 2. Leichte Sprache im Internet hat zum Ziel, Website-Texte für alle Nutzer:innen gleichermaßen
    zugänglich zu machen.
 3. Ab 2025 gelten in Deutschland die Richtlinien für barrierefreie Websites auch für
    private Wirtschaftsakteure.

## Was ist eine barrierefreie Website?

Der Name sagt es schon: Eine [barrierefreie Website](https://stroeer-online-marketing.de/blog/2022/muessen-websites-barrierefrei-sein/)
ist frei von Barrieren und damit für alle verständlich, die sie nutzen möchten. 
Auch für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, einer Lese-/Rechtschreibschwäche,
einem eingeschränkten Seh- und Hörvermögen oder einer geistigen Behinderung.
Laut§
3 der [Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html)(
BITV 2.0) müssen barrierefreie Websites:

 * wahrnehmbar,
 * bedienbar,
 * verständlich und
 * robust sein.

Um diese Standards zu erfüllen, müssen Websites beispielsweise auch ohne Maus nutzbar
und die Texte mit ausreichend Kontrast zum Hintergrund und in einer bestimmten Schriftgröße
dargestellt sein. Welche konkreten Anforderungen sich dahinter verbergen, klären
wir später. Zunächst einmal widmen wir uns der Basis: Ein wesentlicher Bestandteil
barrierefreier Informationstechnik ist gut verständlicher Text – womit wir beim 
Thema Leichte Sprache angelangt sind.

## Was ist Leichte Sprache?

Leichte Sprache steht im Kontrast zur Alltagssprache, die im Kontext der Barrierefreiheit
oft auch als „schwere Sprache“ bezeichnet wird. So wie die Alltagssprache den Gesetzen
des Dudens folgt, hat auch die Leichte Sprache klare Regeln. Beispielsweise finden
sich in diesen Texten nur kurze Sätze und einfache Wörter, die an den aktiven Wortschatz
der Lesenden anknüpfen.

Unbekannte Wörter, die Nachdenken erfordern oder zu Verständnisproblemen führen 
können, sucht man hier vergebens. Es sei denn, sie werden unmittelbar im Folgesatz
erklärt oder es wird – beispielsweise bei fremdsprachigen Begriffen – eine Aussprachehilfe
gegeben. Das Ziel ist, dass alle Menschen die Texte gut erfassen können und inhaltliche
Bezüge nicht selbst herstellen müssen, sondern die Informationen direkt verstehen.

## Wo liegt der Unterschied zu Einfacher Sprache?

Der erste Unterschied zwischen Leichter und Einfacher Sprache ist deren Zielgruppe.
Leichte Sprache ist für Menschen mit einer Lernbehinderung gedacht und fokussiert
sich daher auf eine eindeutige Zielgruppe. Die Einfache Sprache richtet sich an 
die allgemeine Bevölkerung, insbesondere aber an Menschen, die Probleme haben, komplexe
Texte zu verstehen. Das spiegelt sich sowohl in der Informationsmenge als auch in
Wortschatz und Textgestaltung wider.

Texte in Leichter Sprache vermitteln keine komplexen Informationen und werden pro
Absatz durch erklärende Illustrationen ergänzt. Zudem werden Texte in Leichter Sprache
speziell formatiert, sodass Sätze nicht mehr als eine Zeile einnehmen und Worttrennungen
vermieden werden. Texte in Einfacher Sprache hingegen bedienen sich eines größeren
Wortschatzes und es gibt keine engen Regeln für die visuelle Gestaltung. Sie können
durchaus Fachbegriffe und abstrakte Konzepte enthalten, sofern diese ausreichend
erklärt werden.

Auf den Punkt gebracht: Einfache Sprache folgt keinem festen Regelwerk, Leichte 
Sprache hingegen schon. Bevor wir auf diese zu sprechen kommen, klären wir aber 
eine andere Frage:

## Ist Leichte Sprache auf Websites ein Muss?

Nach [§ 2 BITV 2.0](https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html)
bezieht sich die barrierefreie Gestaltung von Websites und damit auch die Leichte
Sprache auf:

 * Websites,
 * mobile Anwendungen,
 * elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe und
 * grafische Programmoberflächen.

Während öffentliche Stellen des Bundes laut [§12 Behindertengleichstellungsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12.html)(
BGG) schon jetzt zur barrierefreien Gestaltung ihres Internetauftritts verpflichtet
sind, gelten für die Privatwirtschaft spezielle Umsetzungsfristen. So verpflichtet
zwar die [EU-Richtlinie 2016/2102](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016L2102)
alle Wirtschaftsakteure Europas ab 10 Mitarbeitenden und 2 Millionen Euro Jahresumsatz
zu mehr Barrierefreiheit bei Produkten und Dienstleistungen. Diese Richtlinie muss
aber erst bis zum Jahr 2025 in nationales Recht umgesetzt werden.

## Welche Regeln gelten für Leichte Sprache?

Auch wenn die barrierefreie Gestaltung von Websites noch nicht für alle Akteure 
rechtskräftig ist, schadet es nicht, sich mit den Vorgaben vertraut zu machen. Denn
früher oder später werden sie für alle verpflichtend sein.

Die Deutsche Gesellschaft für Leichte Sprache (DGLS) hat ein umfassendes Regelwerk
aufgestellt, das konkrete Vorgaben für die Gestaltung, Formatierung und Inhalte 
der Leichten Sprache enthält. Das Regelwerk basiert auf der Annahme, dass Leichte
Sprache die Probleme der Leser:innen bezüglich der Wahrnehmung, des Erinnerungsvermögens,
des Wortschatzes und der Konzentration löst und Texte für diese verständlich macht.

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln:

**Darstellung**

 * Serifenlose Schrift
 * Schriftart Arial
 * Schriftgröße 14 Punkt
 * Zeilenabstand 1,3 bis 1,5
 * Linksbündig (kein Blocksatz)
 * Viele Überschriften, Absätze und Aufzählungen
 * Hervorhebungen (Fettungen)
 * Ein Satz pro Zeile
 * Ein Bild pro Absatz (nicht als Hintergrund)
 * Keine Worttrennungen am Zeilenende

**Wörter**

 * Bekannte Wörter (keine Fachbegriffe)
 * Keine fremdsprachigen Wörter (außer es wird eine Aussprachehilfe gegeben)
 * Kurze Wörter (nicht mehr als 3 Silben)
 * Zusammengesetzte Substantive mit Bindestrich trennen
 * Eindeutige Wörter (keine Synonyme)
 * Keine Abkürzungen (außer die Abkürzung ist bekannter als das ausgeschriebene 
   Wort)
 * Keine Substantivierungen
 * Keine Verneinungen (außer sie sind wesentlich)

**Sätze**

 * Kurze Hauptsätze
 * Keine Ellipsen
 * Aktive Sätze
 * Kein Genitiv
 * Kein Konjunktiv
 * Keine Fragen (außer sie werden direkt im Anschluss aufgelöst)
 * Keine Verweise (außer die Zusatzinfos werden im Glossar erklärt)
 * Keine Pronomen (außer der Bezug zur gemeinten Person ist eindeutig)

**Zahlen und Zeichen**

 * Arabische Ziffern 
 * Hohe Zahlen erklären oder ausschreiben (z.B. 467 Tausend Euro)
 * Uhrzeiten ohne Bindestrich (z.B. 9 Uhr bis 10 Uhr)
 * Telefonnummern in 2-er oder 3-er Blöcken (z.B. 058 33 – 95 20)

## Welche Regeln gelten für barrierefreie Websites?

Leichte Sprache ist wichtig, doch mit ihr allein ist noch keine Website barrierefrei.
Daher möchten wir nun den Blick über den Tellerrand der Buchstabensuppe hinaus heben
und die Website als Ganzes betrachten. Was sind neben Texten in Leichter Sprache
die konkreten Anforderungen an eine barrierefreie Seite?

**Ordnung durch HTML-Elemente schaffen**
Überschriften, Absätze, Hervorhebungen,
Aufzählungen und Tabellen geben jeder Website eine visuelle Struktur. Allerdings
hilft das blinden Menschen oder Personen mit eingeschränktem Sehvermögen nicht weiter.
Damit diese sich auf der Seite orientieren können, müssen die Inhalte mit sogenannten
HTML-Elementen strukturiert werden.

_Tipp:_
Die verschiedenen Elemente der Website im [Content-Management-System](https://stroeer-online-marketing.de/blog/2020/webdesign-welches-cms-ist-fuer-anfaenger-geeignet/)
sollten Sie mit folgenden Tags auszeichnen:

 * Überschriften: <h1> bis <h6>
 * Absätze: <p>
 * Hervorhebungen/Fettungen: <strong> oder <em>
 * Aufzählungen/Listen: <ul>
 * Tabellen: <th> für Spalten und <td> für Zellen

**Bilder durch Alt-Attribute beschreiben**
Nicht nur Überschriften und Listen, auch
Bilder und Grafiken müssen als solche ausgezeichnet werden, damit sie von allen 
Konsument:innen gleichermaßen genutzt werden können. Die Beschreibung eines Bildes
wird Alternativtext, kurz Alt-Text genannt.

_Tipp:_
Der Alt-Text sollte:

 * maximal 80 Zeichen lang sein,
 * nicht mehr als 5 Wörter umfassen und
 * den Inhalt des Bildes möglichst genau beschreiben.

Bei rein dekorativen Bildern, die nicht zur Erklärung der Website-Texte dienen, 
kann auf das Alt-Attribut verzichtet werden.

**Verweise durch Linktexte erklären**
Mit Verweisen sollten Sie auf Ihrer barrierefreien
Website grundsätzlich sparsam umgehen. Diese erfordern ein hohes Konzentrationsvermögen
aufseiten der Nutzenden, da meist inhaltliche Bezüge hergestellt werden müssen. 
Ist ein Verweis unumgänglich, um beispielsweise auf erklärende Inhalte zu verlinken,
sollte ein aussagekräftiger Linktext hinterlegt werden. Blinde Nutzer:innen können
sich diesen vorlesen lassen und wissen anschließend, welchen Zweck der Link erfüllt
und wohin er führt.

_Tipp:_
Linktexte wie „hier klicken“ oder „mehr erfahren“ sollten Sie vermeiden 
und stattdessen eindeutige Formulierungen finden, wie beispielsweise „zum Glossar“.

**Videos mit Gebärdensprache anbieten**
So wie visuelle Inhalte für blinde Menschen
nicht zu erfassen sind, können gehörlose Personen mit Videos nichts anfangen. Um
diese zugänglich zu machen, gilt das Zwei-Sinne-Prinzip: Bieten Sie eine sensorische
Alternative an.

_Tipp:_
Bei audiovisuellen Medien können Sie die Inhalte in Textform bereitstellen
oder einen Untertitel einfügen. Zudem können Audiodeskriptionen helfen, bei denen
ein:e Sprecher:in beschreibt oder in Gebärdensprache zeigt, was im Bild zu sehen
ist und welche Geräusche zu hören sind.

## Website in Leichte Sprache übersetzen

Nun die Frage der Fragen: Wie bekommt man die eigene Website in Leichte Sprache 
übersetzt? Leider ist das gar nicht so leicht, wie es sich anhört. Leichte Sprache
ist zwar leicht zu lesen, aber schwierig zu schreiben, wenn man nicht mit den Regeln
vertraut ist.
Zudem werden Texte in Leichter Sprache in der Regel von ihrer Zielgruppe
geprüft. Es gibt Testleser:innen, die Texte in Leichter Sprache lesen und prüfen,
ob diese für sie verständlich sind. Es steckt also mehr Aufwand dahinter, als man
zunächst vermuten möchte. Daher zeigen wir Ihnen zwei Optionen, um Ihre Website 
in Leichte Sprache zu übersetzen.

**Texte mit einem Plug-in prüfen**
Neben der Erstellung durch einen externen Anbieter
besteht natürlich immer die Möglichkeit, die eigenen Website-Texte selbst in Leichter
Sprache zu verfassen. Die Prüfung der Texte muss nicht zwingend durch Testleser:
innen erfolgen, diese Arbeit können auch Plug-ins übernehmen.

3 Tools, mit denen Sie Ihre Texte auf die Kriterien der Leichten Sprache überprüfen
können:

 * [LanguageTool](https://languagetool.org/de/leichte-sprache)
 * [Hurraki](https://de.wordpress.org/plugins/hurrakify/)

**Künstliche Intelligenz für Leichte Sprache nutzen**
Ein wenig in die Zukunft gedacht,
bieten KI-gestützte Systeme die wohl eleganteste Lösung. Dabei werden KI-Technologien
mit Regelwerken der Leichten Sprache kombiniert. Mithilfe einer solchen Software
sollen bestehende Inhalte automatisiert in Leichte Sprache umformuliert werden.

2 Anbieter, die Leichte Sprache als KI maschinell erstellen lassen:

 * [SUMM](https://app.summ-ai.com/product-information-translator)
 * [Sutsche](https://www.sutsche.com/contentagentur/leichte-sprache-und-einfache-sprache)

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