Website-Zustimmungen bearbeiten

Gar nicht so leicht: Website-Texte in Leichter Sprache verfassen

Leichte Sprache? Leichter gesagt, als getan! Doch für die Barrierefreiheit im Allgemeinen und Websites im Speziellen ist sie ein Muss. Zwar noch nicht für alle (aktuell nur für öffentliche Stellen) und auch noch nicht sofort (erst ab 2025 für private Wirtschaftsakteure), doch das Thema ist auf dem Vormarsch. Wir erklären die Regeln, die Leichter Sprache zugrunde liegen, und zeigen Ihnen, wie Website-Texte schon jetzt für alle verständlich werden.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  1. Leichte Sprache ist ein wichtiger Bestandteil von barrierefreien Websites.
  2. Leichte Sprache im Internet hat zum Ziel, Website-Texte für alle Nutzer:innen gleichermaßen zugänglich zu machen.
  3. Ab 2025 gelten in Deutschland die Richtlinien für barrierefreie Websites auch für private Wirtschaftsakteure.

Was ist eine barrierefreie Website?

Der Name sagt es schon: Eine barrierefreie Website ist frei von Barrieren und damit für alle verständlich, die sie nutzen möchten. Auch für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, einer Lese-/Rechtschreibschwäche, einem eingeschränkten Seh- und Hörvermögen oder einer geistigen Behinderung.

Laut § 3 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) müssen barrierefreie Websites:

  • wahrnehmbar,
  • bedienbar,
  • verständlich und
  • robust sein.

Um diese Standards zu erfüllen, müssen Websites beispielsweise auch ohne Maus nutzbar und die Texte mit ausreichend Kontrast zum Hintergrund und in einer bestimmten Schriftgröße dargestellt sein. Welche konkreten Anforderungen sich dahinter verbergen, klären wir später. Zunächst einmal widmen wir uns der Basis: Ein wesentlicher Bestandteil barrierefreier Informationstechnik ist gut verständlicher Text – womit wir beim Thema Leichte Sprache angelangt sind.

Was ist Leichte Sprache?

Leichte Sprache steht im Kontrast zur Alltagssprache, die im Kontext der Barrierefreiheit oft auch als „schwere Sprache“ bezeichnet wird. So wie die Alltagssprache den Gesetzen des Dudens folgt, hat auch die Leichte Sprache klare Regeln. Beispielsweise finden sich in diesen Texten nur kurze Sätze und einfache Wörter, die an den aktiven Wortschatz der Lesenden anknüpfen.

Unbekannte Wörter, die Nachdenken erfordern oder zu Verständnisproblemen führen können, sucht man hier vergebens. Es sei denn, sie werden unmittelbar im Folgesatz erklärt oder es wird – beispielsweise bei fremdsprachigen Begriffen – eine Aussprachehilfe gegeben. Das Ziel ist, dass alle Menschen die Texte gut erfassen können und inhaltliche Bezüge nicht selbst herstellen müssen, sondern die Informationen direkt verstehen.

Wo liegt der Unterschied zu Einfacher Sprache?

Der erste Unterschied zwischen Leichter und Einfacher Sprache ist deren Zielgruppe. Leichte Sprache ist für Menschen mit einer Lernbehinderung gedacht und fokussiert sich daher auf eine eindeutige Zielgruppe. Die Einfache Sprache richtet sich an die allgemeine Bevölkerung, insbesondere aber an Menschen, die Probleme haben, komplexe Texte zu verstehen. Das spiegelt sich sowohl in der Informationsmenge als auch in Wortschatz und Textgestaltung wider.

Texte in Leichter Sprache vermitteln keine komplexen Informationen und werden pro Absatz durch erklärende Illustrationen ergänzt. Zudem werden Texte in Leichter Sprache speziell formatiert, sodass Sätze nicht mehr als eine Zeile einnehmen und Worttrennungen vermieden werden. Texte in Einfacher Sprache hingegen bedienen sich eines größeren Wortschatzes und es gibt keine engen Regeln für die visuelle Gestaltung. Sie können durchaus Fachbegriffe und abstrakte Konzepte enthalten, sofern diese ausreichend erklärt werden.

Auf den Punkt gebracht: Einfache Sprache folgt keinem festen Regelwerk, Leichte Sprache hingegen schon. Bevor wir auf diese zu sprechen kommen, klären wir aber eine andere Frage:

Ist Leichte Sprache auf Websites ein Muss?

Nach § 2 BITV 2.0 bezieht sich die barrierefreie Gestaltung von Websites und damit auch die Leichte Sprache auf:

  • Websites,
  • mobile Anwendungen,
  • elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe und
  • grafische Programmoberflächen.

Während öffentliche Stellen des Bundes laut §12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) schon jetzt zur barrierefreien Gestaltung ihres Internetauftritts verpflichtet sind, gelten für die Privatwirtschaft spezielle Umsetzungsfristen. So verpflichtet zwar die EU-Richtlinie 2016/2102 alle Wirtschaftsakteure Europas ab 10 Mitarbeitenden und 2 Millionen Euro Jahresumsatz zu mehr Barrierefreiheit bei Produkten und Dienstleistungen. Diese Richtlinie muss aber erst bis zum Jahr 2025 in nationales Recht umgesetzt werden.

Welche Regeln gelten für Leichte Sprache?

Auch wenn die barrierefreie Gestaltung von Websites noch nicht für alle Akteure rechtskräftig ist, schadet es nicht, sich mit den Vorgaben vertraut zu machen. Denn früher oder später werden sie für alle verpflichtend sein.

Die Deutsche Gesellschaft für Leichte Sprache (DGLS) hat ein umfassendes Regelwerk aufgestellt, das konkrete Vorgaben für die Gestaltung, Formatierung und Inhalte der Leichten Sprache enthält. Das Regelwerk basiert auf der Annahme, dass Leichte Sprache die Probleme der Leser:innen bezüglich der Wahrnehmung, des Erinnerungsvermögens, des Wortschatzes und der Konzentration löst und Texte für diese verständlich macht.

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln:

Darstellung

  • Serifenlose Schrift
  • Schriftart Arial
  • Schriftgröße 14 Punkt
  • Zeilenabstand 1,3 bis 1,5
  • Linksbündig (kein Blocksatz)
  • Viele Überschriften, Absätze und Aufzählungen
  • Hervorhebungen (Fettungen)
  • Ein Satz pro Zeile
  • Ein Bild pro Absatz (nicht als Hintergrund)
  • Keine Worttrennungen am Zeilenende

Wörter

  • Bekannte Wörter (keine Fachbegriffe)
  • Keine fremdsprachigen Wörter (außer es wird eine Aussprachehilfe gegeben)
  • Kurze Wörter (nicht mehr als 3 Silben)
  • Zusammengesetzte Substantive mit Bindestrich trennen
  • Eindeutige Wörter (keine Synonyme)
  • Keine Abkürzungen (außer die Abkürzung ist bekannter als das ausgeschriebene Wort)
  • Keine Substantivierungen
  • Keine Verneinungen (außer sie sind wesentlich)

Sätze

  • Kurze Hauptsätze
  • Keine Ellipsen
  • Aktive Sätze
  • Kein Genitiv
  • Kein Konjunktiv
  • Keine Fragen (außer sie werden direkt im Anschluss aufgelöst)
  • Keine Verweise (außer die Zusatzinfos werden im Glossar erklärt)
  • Keine Pronomen (außer der Bezug zur gemeinten Person ist eindeutig)

Zahlen und Zeichen

  • Arabische Ziffern 
  • Hohe Zahlen erklären oder ausschreiben (z.B. 467 Tausend Euro)
  • Uhrzeiten ohne Bindestrich (z.B. 9 Uhr bis 10 Uhr)
  • Telefonnummern in 2-er oder 3-er Blöcken (z.B. 058 33 – 95 20)

Welche Regeln gelten für barrierefreie Websites?

Leichte Sprache ist wichtig, doch mit ihr allein ist noch keine Website barrierefrei. Daher möchten wir nun den Blick über den Tellerrand der Buchstabensuppe hinaus heben und die Website als Ganzes betrachten. Was sind neben Texten in Leichter Sprache die konkreten Anforderungen an eine barrierefreie Seite?

Ordnung durch HTML-Elemente schaffen

Überschriften, Absätze, Hervorhebungen, Aufzählungen und Tabellen geben jeder Website eine visuelle Struktur. Allerdings hilft das blinden Menschen oder Personen mit eingeschränktem Sehvermögen nicht weiter. Damit diese sich auf der Seite orientieren können, müssen die Inhalte mit sogenannten HTML-Elementen strukturiert werden.

Tipp:

Die verschiedenen Elemente der Website im Content-Management-System sollten Sie mit folgenden Tags auszeichnen:

  • Überschriften: <h1> bis <h6>
  • Absätze: <p>
  • Hervorhebungen/Fettungen: <strong> oder <em>
  • Aufzählungen/Listen: <ul>
  • Tabellen: <th> für Spalten und <td> für Zellen

Bilder durch Alt-Attribute beschreiben

Nicht nur Überschriften und Listen, auch Bilder und Grafiken müssen als solche ausgezeichnet werden, damit sie von allen Konsument:innen gleichermaßen genutzt werden können. Die Beschreibung eines Bildes wird Alternativtext, kurz Alt-Text genannt.

Tipp:

Der Alt-Text sollte:

  • maximal 80 Zeichen lang sein,
  • nicht mehr als 5 Wörter umfassen und
  • den Inhalt des Bildes möglichst genau beschreiben.

Bei rein dekorativen Bildern, die nicht zur Erklärung der Website-Texte dienen, kann auf das Alt-Attribut verzichtet werden.

Verweise durch Linktexte erklären

Mit Verweisen sollten Sie auf Ihrer barrierefreien Website grundsätzlich sparsam umgehen. Diese erfordern ein hohes Konzentrationsvermögen aufseiten der Nutzenden, da meist inhaltliche Bezüge hergestellt werden müssen. Ist ein Verweis unumgänglich, um beispielsweise auf erklärende Inhalte zu verlinken, sollte ein aussagekräftiger Linktext hinterlegt werden. Blinde Nutzer:innen können sich diesen vorlesen lassen und wissen anschließend, welchen Zweck der Link erfüllt und wohin er führt.

Tipp:

Linktexte wie „hier klicken“ oder „mehr erfahren“ sollten Sie vermeiden und stattdessen eindeutige Formulierungen finden, wie beispielsweise „zum Glossar“.

Videos mit Gebärdensprache anbieten

So wie visuelle Inhalte für blinde Menschen nicht zu erfassen sind, können gehörlose Personen mit Videos nichts anfangen. Um diese zugänglich zu machen, gilt das Zwei-Sinne-Prinzip: Bieten Sie eine sensorische Alternative an.

Tipp:

Bei audiovisuellen Medien können Sie die Inhalte in Textform bereitstellen oder einen Untertitel einfügen. Zudem können Audiodeskriptionen helfen, bei denen ein:e Sprecher:in beschreibt oder in Gebärdensprache zeigt, was im Bild zu sehen ist und welche Geräusche zu hören sind.

Website in Leichte Sprache übersetzen

Nun die Frage der Fragen: Wie bekommt man die eigene Website in Leichte Sprache übersetzt? Leider ist das gar nicht so leicht, wie es sich anhört. Leichte Sprache ist zwar leicht zu lesen, aber schwierig zu schreiben, wenn man nicht mit den Regeln vertraut ist.

Zudem werden Texte in Leichter Sprache in der Regel von ihrer Zielgruppe geprüft. Es gibt Testleser:innen, die Texte in Leichter Sprache lesen und prüfen, ob diese für sie verständlich sind. Es steckt also mehr Aufwand dahinter, als man zunächst vermuten möchte. Daher zeigen wir Ihnen zwei Optionen, um Ihre Website in Leichte Sprache zu übersetzen.

Texte mit einem Plug-in prüfen

Neben der Erstellung durch einen externen Anbieter besteht natürlich immer die Möglichkeit, die eigenen Website-Texte selbst in Leichter Sprache zu verfassen. Die Prüfung der Texte muss nicht zwingend durch Testleser:innen erfolgen, diese Arbeit können auch Plug-ins übernehmen.

3 Tools, mit denen Sie Ihre Texte auf die Kriterien der Leichten Sprache überprüfen können:

Künstliche Intelligenz für Leichte Sprache nutzen

Ein wenig in die Zukunft gedacht, bieten KI-gestützte Systeme die wohl eleganteste Lösung. Dabei werden KI-Technologien mit Regelwerken der Leichten Sprache kombiniert. Mithilfe einer solchen Software sollen bestehende Inhalte automatisiert in Leichte Sprache umformuliert werden.

2 Anbieter, die Leichte Sprache als KI maschinell erstellen lassen:

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